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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


der HIMED GmbH Münster 01/2003

 

1. Geltung

Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit
nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge
werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder entsprechende Lieferung verbindlich

3. Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als
Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen
Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu.
Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer
nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind
- soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse.
(gleich viel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen,
behördliche Verfügungen, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien
uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung.
Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Haftung wegen Vertragsverletzung

Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt
des Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen
Deckungskauf.

5. Rücktritt

Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene
Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist
eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen
des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten
nd dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder
die Stellung von Sicherheiten zu setzten. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigt.

6. Preise

Unsere Preise gelten ab Versandstätte einschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir
behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkosten
dem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb,
Transport ect. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen uns bei
Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Lieferungen, die
erst nach 4 Monaten gerechnet vom Vertragsabschluß durchgeführt werden sollen. Für die Berechnung sind
die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.

7. Zahlung

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zahlbar. Es
gilt das Datum des Zahlungseinganges. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von mindestens 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig

8. Versand und Gefahrtragung

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir
werden uns bemühen, Wünsche des Kunden dabei angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen
auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluß einer Transportversicherung
bleibt dem Käufer überlassen.

9. Rücksendungen

Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen Zustimmung
möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken. Rückwaren
reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders.

10. Gewährleistung bei Mängelrügen

Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvorschläge sind
- auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter - unverbindlich und befreien den Käufer
nicht von der Prüfung der durch uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke. Mängelrügen können
nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten
Bestimmungsort sorgfältig - erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung - untersucht und uns die vermeintlichen
Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort
nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterläßt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet
oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware
bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der
Zahlungsverpflichtung des Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, miß-
lingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder
Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines
ordnungsgemäß geführten Geschäftbetriebes zu verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verfü-
gungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen ect., sind jedoch unzulässig. Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Verarbeitung, Verbringung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen,
uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im
Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das
Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, daß der Käufer uns im Verhältnis des Fakturawertes
der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an
der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt.
Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen die ihm aus
der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer
erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden
Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware.
Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen
uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der
Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen
sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen unsere Forderung
an den Käufer um insgesamt mehr als 20 von Hundert, so sind wir auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Käufer
uns den Stand (Höhe, Fälligkeit ect.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage
einer entsprechenden Aufstellung nachweist.

12. Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung
an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht


Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Münster. Ausschließ-
licher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Münster oder der Wohnsitz des Käufers. Das Vertragsverhältnis
unterliegt deutschem Recht, das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung.

14. Datenschutzklausel

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.